Erfahren Sie auf dieser Seite allgemeine Informationen rund um den Flughafen Essen/Mülheim, wie die Geographische Lage, Bahnsysteme, Betriebszeiten, Betriebsbeschränkungen, etc.

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Allgemeine Informationen rund um den Flughafen Essen/Mülheim | Flughafen Essen/Mülheim
Geographische Lage
51° 24’ 14" Nord / 8 km südwestlich Essen
06° 56’ 24" Ost / 5 km südöstlich Mülheim
Höhe 129 m über NN
Fläche 1.413.431 qm = 141 ha
 
Bahnsysteme
1. Asphalt Start- und Landebahn (Länge 1.553 m, Breite 45 m) Bahn und Rollwege befeuert
RWY 06: TORA 1.200 m LDA 1.553 m
RWY 24: TORA 1.553 m LDA 1.200 m
2. Segelflugbetriebsflächen (1.100 x 200 m), 3 gekennzeichnete Graspisten
 
Die Betriebszeiten treten jeweils mit der Zeitumstellung in Kraft
Winter:
08:30 Uhr bis 19:30 Uhr MEZ
Sommer:
07:30 Uhr bis 21:00 Uhr MESZ
 
PPR (Winter) von 06:00 Uhr bis 08:30 Uhr und 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr MEZ
PPR (Sommer) von 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr und 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr MESZ
nach Beantragung bis spätestens zum Vortag des Ereignisses möglich.
Tel.: 0208 - 99 23 3-0, Flughafen Essen/Mülheim GmbH

Auf die Nähe der Kontrollzone zum Flughafen Düsseldorf und den Luftraum C wird besonders hingewiesen.

Strahlgetriebene Flugzeuge sind mit Ausnahme von Ambulanzflügen nicht zugelassen; für Ballone gilt eine PPR-Regelung, ausgenommen motorgetriebene.
Für derartige Luftfahrzeuge muss eine PPR-Anfrage abgelehnt werden.
Der Betrieb von Ultraleicht-Luftfahrzeugen (UL) ist nicht genehmigt.

Betriebsbeschränkungen für propellergetriebene Flugzeuge und Motorsegler bis zu 9000 Kg höchstzulässiger Startmasse*

Montag bis Freitag:
vor 07:00 Uhr, zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie nach Sonnenuntergang.

Samstag, Sonntag und an Feiertagen:
vor 09:00 Uhr und nach 13:00 Uhr.

In diesen Zeiten sind nicht zulässig:

  • Platzrundenflüge
  • Überlandflüge unter 60 Minuten

* diese Beschränkungen gelten nicht für Luftfahrzeuge mit erhöhtem Lärmschutz. D.h., wenn sie die in der Anlage 2 der Landeplatzlärmschutzverordnung festgelegten Lärmgrenzwerte bei Kapitel 6-Flugzeugen um mindestens 6 dB(A) und bei Kapitel 10-Flugzeugen um mindestens 7 dB(A) unterschreiten.

Betriebsbeschränkungen für Drehflügler

Montag bis Freitag:
vor 07:00 Uhr, zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie nach Sonnenuntergang.

Samstag, Sonntag und an Feiertagen:
vor 09:00 Uhr und nach 13:00 Uhr.

In diesen Zeiten besteht keine Betriebspflicht für

  • Platzrundenflüge
  • Überlandflüge unter 60 Minuten