Erfahren Sie auf dieser Seite allgemeine Informationen rund um den Flughafen Essen/Mülheim, wie die Geographische Lage, Bahnsysteme, Betriebszeiten, Betriebsbeschränkungen, etc.

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Allgemeine Informationen rund um den Flughafen Essen/Mülheim | Flughafen Essen/Mülheim
Geographische Lage
51° 24’ 14" Nord / 8 km südwestlich Essen
06° 56’ 24" Ost / 5 km südöstlich Mülheim
Höhe 129 m über NN
Fläche 1.413.431 qm = 141 ha
 
Bahnsysteme
1. Asphalt Start- und Landebahn (Länge 1.553 m, Breite 45 m) Bahn und Rollwege befeuert
RWY 06: TORA 1.200 m LDA 1.553 m
RWY 24: TORA 1.553 m LDA 1.200 m
2. Segelflugbetriebsflächen (1.100 x 200 m), 3 gekennzeichnete Graspisten
 
Die Betriebszeiten treten jeweils mit der Zeitumstellung in Kraft
Winter:
08.30 Uhr bis 18.30 Uhr MEZ
Sommer:
07.30 Uhr bis 20.30 Uhr MESZ
 
PPR (Winter) von 06.00 Uhr bis 08.30 Uhr und 18.30 Uhr bis 22.00 Uhr MEZ
PPR (Sommer) von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr und 20.30 Uhr bis 22.00 Uhr MESZ
nach Beantragung bis spätestens zum Vortag des Ereignisses möglich.
Tel.: 0208 - 99 23 3-0, Flughafen Essen/Mülheim GmbH

Auf die Nähe der Kontrollzone zum Flughafen Düsseldorf und den Luftraum C wird besonders hingewiesen.

Strahlgetriebene Flugzeuge sind mit Ausnahme von Ambulanzflügen nicht zugelassen; für Ballone gilt eine PPR-Regelung, ausgenommen motorgetriebene.
Für derartige Luftfahrzeuge muss eine PPR-Anfrage abgelehnt werden.
Der Betrieb von Ultraleicht-Luftfahrzeugen (UL) ist nicht genehmigt.

Betriebsbeschränkungen für propellergetriebene Flugzeuge und Motorsegler bis zu 9000 Kg höchstzulässiger Startmasse*

Montag bis Freitag:
vor 07.00 Uhr, zwischen 13.00 und 15.00 Uhr sowie nach Sonnenuntergang.

Samstag, Sonntag und an Feiertagen:
vor 09.00 Uhr und nach 13.00 Uhr.

In diesen Zeiten sind nicht zulässig:

  • Platzrundenflüge
  • Überlandflüge unter 60 Minuten

* diese Beschränkungen gelten nicht für Luftfahrzeuge mit erhöhtem Lärmschutz. D.h., wenn sie die in der Anlage 2 der Landeplatzlärmschutzverordnung festgelegten Lärmgrenzwerte bei Kapitel 6-Flugzeugen um mindestens 6 dB(A) und bei Kapitel 10-Flugzeugen um mindestens 7 dB(A) unterschreiten.

Betriebsbeschränkungen für Drehflügler

Montag bis Freitag:
vor 07.00 Uhr, zwischen 13.00 und 15.00 Uhr sowie nach Sonnenuntergang.

Samstag, Sonntag und an Feiertagen:
vor 09.00 Uhr und nach 13.00 Uhr.

In diesen Zeiten besteht keine Betriebspflicht für

  • Platzrundenflüge
  • Überlandflüge unter 60 Minuten